Vollständige Investorenvertretung
- Gutachtung der Projektdokumentation.
- Durchführung der Ausschreibung für die Auswahl der Auftragnehmer der Arbeiten.
- Führung der Investorenaufsicht gemäß des Baurechtes, der geltenden Vorschriften und der Regeln des technischen Wissens in allen Investition-Bauwesen Branchen.
- Erreichen der Entscheidung, die die Nutzung zulässt.
- Verrechnung der sich in der Durchführung befindenden Investition.