Investorenaufsicht
- Die Investorenaufsicht über alle Branchen, gemäß Forderungen des polnischen Baurechtes, der Projektdokumentation und der polnischen Normen
- Vertretung der Investoreninteressen auf der Baustelle durch die Kontrolle von Übereinstimmung der Durchführung der Investition mit dem zwischen dem Investor und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag, sowie mit dem Projekt, mit der Bauzulassung, mit den Vorschriften und den gültigen polnischen Normen, sowie mit den Regeln des technischen Wissens.
- Qualitätsprüfung der durchgeführten Arbeiten, der eingebauten Bauprodukten uns vor allem Vorbeugung der Anwendung von mangelhaften und den zum Verkehr und Anwendung im Bauwesen nicht zugelassenen Bauprodukten.
- Die Prüfung und Abnahme der Bauarbeiten/Bauleistungen, die durch die weitere Bauausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, Teilnahme an Proben und technischen Abnahmen der Investitionen, technischen Anlagen und Kaminleitungen sowie die Vorbereitung und Teilnahme an Tätigkeiten während Abnahme der fertigen Bauobjekten und ihrer Übergabe zur Nutzung.
- Bestätigung der tatsächlich durchgeführten Arbeiten und Beseitigung der Mängel, sowie - auf Wunsch des Investoren - Kontrolle der Verrechnungen.